Allgemeine Geschäftsbedingungen
MACKAPITAL UG (haftungsbeschränkt) – Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MACKAPITAL UG (haftungsbeschränkt), Werner-von-Siemens-Straße 6, Halle 17, 86159 Augsburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen der Softwareentwicklung, IT-Beratung und verwandte Dienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder dem individuellen Vertrag. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Change Request).
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 5.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 5 Abnahme
(1) Werkleistungen bedürfen der Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung schriftlich an.
(2) Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder etwaige Mängel schriftlich zu rügen.
(3) Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahmeerklärung oder Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Hierauf wird der Auftragnehmer bei der Fertigstellungsmeldung gesondert hinweisen.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den vertraglich erstellten Arbeitsergebnissen ein, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Allgemein verwendbare Programmteile, Bibliotheken und Frameworks, die der Auftragnehmer vor oder während des Projekts entwickelt hat, verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(3) Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.